Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebedingungen
Reisebedingungen
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen aufmerksam. Mit Vertragsschluss werden diese Inhalt des Pauschalreisevertrages. Sie gelten für alle Pauschalreisen des Reiseveranstalters
FRS Travel GmbH (nachfolgend „FRS Travel“ oder „Reiseveranstalter“)
Norderhofenden 19-20
24937 Flensburg
Tel: +49 461 864 609
Mail: [email protected]
Für Fährleistungen durch die FRS Syltfähre & Co. KG (nachfolgend „FRS Syltfähre“) sowie die FRS Helgoline GmbH & Co. KG (nachfolgend "FRS Helgoline") gelten deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die auf unserer Website zur Verfügung stehen. Die Rechte und Pflichten von FRS Travel und Ihnen nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen der FRS Syltfähre sowie FRS Helgoline nicht eingeschränkt.
§ 1 | Abschluss des Reisevertrages |
§ 2 | Zahlung |
§ 3 | Leistungen und Sonderwünsche |
§ 4 | Änderungen von Leistungen |
§ 5 | Schiffsbeförderung, Bordordnung |
§ 6 | Ihr Rücktrittsrecht vor Reisebeginn |
§ 7 | Rücktritt und Kündigung durch FRS Travel |
§ 8 | Vertragsübertragung |
§ 9 | Reiseversicherungen |
§ 10 | Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung |
§ 11 | Schadensersatz und Haftungsbeschränkung |
§ 12 | Verjährung, Abtretung |
§ 13 | Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen |
§ 14 | Allgemeines |
§ 1 Abschluss des Reisevertrages
1. Mit Ihrer Buchung bieten Sie FRS Travel den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Buchung können Sie schriftlich, (fern-)mündlich oder auf elektronischem Weg vornehmen. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Vorabinformationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Auf Wunsch sendet der Reiseveranstalter Ihnen die Vertragsunterlagen auch per Post zu. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Versendungsgebühr in Höhe von 4,- € sofort fällig wird. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung von FRS Travel zustande.
2. Für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen („Reiseteilnehmer“), haben Sie wie für ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
3. Die Buchungsbestätigung (gemäß § 1 Ziffer 1) enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen und wird Ihnen unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt. Für die Übermittlung ist ein elektronischer Datenträger ausreichend. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt ihrer Buchung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an welches FRS Travel 10 (zehn) Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist FRS Travel die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder An-/Restzahlung erklären.
4. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen (nachfolgend auch „Voucher“) nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an FRS Travel. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Voucher nach Erhalt sorgsam zu prüfen.
§ 2 Zahlung
1. Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Buchungsbestätigung und Erhalt des Sicherungsscheins der Gesamtpreis der Pauschalreise fällig. Dieser ist innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Buchung zu zahlen.
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
2. Die Zahlung können Sie entweder per Kreditkarte oder Überweisung durchführen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die akzeptierten Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
3. Bei Zahlung per Überweisung benötigt FRS Travel den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Buchenden.
4. Bei Zahlung mit Kreditkarte benötigt FRS Travel Ihre vollständige Adresse sowie ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. In einigen Fällen ist ein weiteres Authentifizierungsmerkmal erforderlich.
5. Mit Zahlung des vollständigen Reisepreises erhalten Sie ihre/n Voucher, frühestens jedoch 3 (drei) Wochen vor Antritt der Reise.
6. Zahlen Sie fällige Beträge – auch nach Mahnung mit Fristsetzung – nicht (vollständig), behält sich FRS Travel vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die gemäß § 6 Ziffer 2 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen.
7. Die Entschädigungspauschalen im Falle eines Rücktritts (§ 6 Ziffer 2) oder einer Kündigung (§ 7 Ziffer 2) durch FRS Travel und die Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (§ 3 Ziffer 2, 4) werden jeweils sofort fällig.
§ 3 Leistungen und Sonderwünsche
1. Die Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung und der Reiseausschreibung. Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa oder Grenzgebühren o.Ä. sind nicht Teil der Leistung und nicht im Reisepreis enthalten.
2. FRS Travel ist bemüht, etwaigen Sonderwünschen Ihrerseits nach Möglichkeit nachzukommen. Jegliche Sondervereinbarungen (Sonderwünsche, Nebenabreden, sonstige Vereinbarungen) bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von FRS Travel, sofern hierdurch der Umfang der vertraglichen Leistung geändert wird. Bei Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung maßgeblich. FRS Travel behält sich das Recht vor, für die Bearbeitung von Sonderwünschen, Nebenabreden oder sonstigen Vereinbarungen eine Service-Gebühr in Höhe von 10,- € pro Person zu verlangen.
3. Sonderwünsche können nur von FRS Travel bestätigt werden; Leistungsträger (z.B. Fährgesellschaften, Hotels) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt der Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch stehen.
4. Sofern von Ihnen gewünscht und soweit durchführbar nimmt FRS Travel eine Abänderung der Buchungsbestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchung gilt z.B. eine Änderung des Reisetermins. Hierfür wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10,- € pro Person erhoben. § 2 Ziffer 8 gilt entsprechend. Bei einer Änderung des Reisetermins wird der Reisepreis neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. FRS Travel weist Sie darauf hin, dass ggf. Mehrkosten durch eine Umbuchung entstehen können.
5. Die Mitnahme von Haustieren ist nur gestattet, soweit die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt oder der Reiseveranstalter der Mitnahme schriftlich zugestimmt hat. Ist die Mitnahme gestattet, hat der Tierhalter darüber hinaus sicherzustellen, dass
a. Diese nach behördlichen und/oder gesetzlichen Bestimmungen des Zielortes auch an Land mitgenommen werden dürfen und
b. Die Haustiere keine Gefahr darstellen und der Tierhalter seiner Aufsichtspflicht genügt und
c. Eine Belästigung der Mitreisenden durch die Tiere ausgeschlossen ist.
Der Reiseveranstalter und von diesem Befugte haben das Recht, Tiere nach Maßgabe der Punkte a. bis c. von der Reise auszuschließen. Im Übrigen dürfen Tiere nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
§ 4 Änderungen von Leistungen
1. Änderungen vor Vertragsschluss kann FRS Travel aus sachlichen Gründen vornehmen. Über solche Änderungen wird FRS Travel Sie vor Buchung selbstverständlich informieren. Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
2. Änderungen nach Vertragsschluss sind gestattet, soweit sie unerheblich sind (z.B. Änderungen der Fahrtzeiten oder –routen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder Witterung). Hiervon unberührt bleiben etwaige Gewährleistungsansprüche, insbesondere soweit die Änderungen mit Mängeln behaftet sind.
3. FRS Travel unterrichtet Sie über die Leistungsänderung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise. Gegebenenfalls wird FRS Travel Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
4. Bei erheblichen Änderungen oder bei Abweichungen von den besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Vertragsbestandteil geworden sind, sie Sie berechtigt, die Änderung anzunehmen oder Ihren Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, auf die Mitteilung der Änderung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber FRS Travel nicht oder nicht innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierfür gelten die Anforderungen nach § 4 Ziffer 3 Satz 1.
5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen für die geänderte Pauschalreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, erstattet Ihnen FRS Travel den Mehrbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB.
§ 5 Schiffsbeförderung, Bordordnung
1. FRS Travel beansprucht für die Überfahrt von und nach Sylt die Fährleistung der FRS Syltfähre bzw. für Hamburg, Cuxhaven und Helgoland die der FRS Helgoline. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der jeweiligen Tochtergesellschaft an. Die ABB stehen Ihnen auf der Website der FRS Travel zur Verfügung.
2. Sie sind verpflichtet, allen die Sicherheit und Ordnung an Bord betreffenden Anordnungen der Schiffsleistung oder eines sonstigen von FRS Syltfähre oder FRS Helgoline Bevollmächtigten Folge zu leisten. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, bei eventuell auftretenden Störungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
3. Waffen, feuergefährliche, ätzende und andere gefährliche Gegenstände sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder strafbar ist oder sonstige für den Zweck der Reise ungeeignete Gegenstände dürfen nicht auf die Reise mitgenommen werden. Werden derartige Gegenstände erst während der Reise entdeckt, kann der Reiseveranstalter und von diesem Befugte diese Gegenstände in Verwahrung nehmen und sie auf Kosten des Besitzers entfernen.
4. Ihnen ist es untersagt, Schiffsräume, -einrichtungen oder –gegenstände zu verunreinigen oder zu beschädigen, Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen oder zu beschädigen oder Gegenstände jedweder Art von Bord des Schiffes zu werfen. Rauchverbote sind strikt einzuhalten.
5. Es obliegt Ihnen, spätestens 20 Minuten vor Reisebeginn nach Maßgabe des Fahrplans an Bord zu gehen.
6. Darüber hinaus behält sich FRS Travel vor, den Pauschalreisevertrag wegen Verstößen gegen die Bordordnung (§ 5 Ziffer 1-5) - ggf. nach erfolgloser Mahnung - fristlos zu kündigen (§ 7 Ziffer 2a).
§ 6 Ihr Rücktrittsrecht vor Reisebeginn
1. Vor Reisebeginn können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FRS Travel zu erklären. FRS Travel empfiehlt, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert FRS Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter verlangt jedoch folgende pauschale Entschädigung, bemessen am
- Zeitraum zwischen Rücktritterklärung und Reisebeginn,
- zu erwartender Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und
- zu erwartendem Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
Bis 29 Tage vor Reisebeginn | Kostenlose Stornierung |
Ab 28 Tag bis 11 Tage vor Reisebeginn | 20 % des Reisepreises pro Person |
Ab 10 Tage bis 4 Tage vor Reisebeginn | 90 % des Reisepreises pP |
Ab 3 Tage vor Reisebeginn, Nichtantritt, nachträgliche Stornierung | 100 % des Reisepreises pP |
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Ihnen ist der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die geforderte Entschädigungspauschale. Darüber hinaus behält sich FRS Travel ggf. vor, - bei entsprechendem Nachweis - eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern.
3. Ebenfalls haben Sie Rücktrittgebühren zu zahlen, in Fällen bei denen Sie die notwendigen Reisedokumente (Visa, Reisepass, o.Ä.) nicht vorzeigen können und somit die Reise nicht antreten dürfen oder Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfinden. Diese Gebühren entstehen für Sie ebenfalls für Reiseteilnehmer im Sinne des § 1 Ziffer 2, die Reisedokumente nicht vorzeigen können oder sich nicht rechtzeitig am vertraglich vereinbarten Abreiseort einfinden.
4. Ihr Recht nach § 8 bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch FRS Travel
1. FRS Travel kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
a. Für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet;
b. Der Reiseveranstalter ist auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert; oder
c. Bei Nichtzahlung des Reisepreises nach Mahnung und Fristsetzung gemäß § 2 Ziffer 1, 6.
Im Fall von a. erklärt der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist, jedoch spätestens:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen;
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen; oder
- 48h vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
Im Fall von b. erklärt der Reiseveranstalter den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich darauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Im Fall von c. erklärt der Reiseveranstalter unverzüglich den Rücktritt nach erfolgloser Fristsetzung.
2. FRS Travel kann den Pauschalreisevertrag in den folgenden Fällen kündigen:
a. Bei Verstößen gegen die Bordordnung gemäß § 5 Ziffer 1-5 durch Sie oder einen Reiseteilnehmer (§ 1 Ziffer 2)
b. wenn die Durchführung der Reise von Ihnen – auch nach Abmahnung - nachhaltig gestört wird
c. wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In diesen Fällen kündigt FRS Travel den Vertrag – ggf. nach erforderlicher erfolgloser Mahnung – unverzüglich.
3. Tritt FRS Travel wegen eines Grundes gemäß Ziffer 1a. oder 1b. vom Vertrag zurück, verliert FRS Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ist FRS Travel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leistet FRS Travel unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
Tritt FRS Travel wegen eines Grundes gemäß Ziffer 1c. vom Vertrag zurück, verlieren Sie den Anspruch auf Leistung der vereinbarten Pauschalreise. Darüber hinaus kann FRS Travel die Entschädigungspauschalen gemäß § 6 Ziffer 2 gegen Sie geltend machen.
4. Kündigt FRS Travel wegen eines Grundes gemäß Ziffer 2. behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Darüber hinaus haben Sie etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung selbst zu tragen.
§ 8 Vertragsübertragung
Sie können innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist rechtzeitig, wenn diese FRS Travel nicht später als 7 (sieben) tage vor Reisebeginn zugeht. FRS Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und Sie dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit dieses angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. FRS Travel erteilt Ihnen einen Nachweis darüber, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
§ 9 Reiseversicherungen
FRS Travel empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod.
§ 10 Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
1. FRS Travel hat Ihnen die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu beschaffen. Ist die Pauschalreise mangelhaft, können Sie, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist:
- nach § 651k BGB Abhilfe verlangen, selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, Abhilfe durch Ersatzreiseleistungen verlangen und die Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen,
- den Vertrag nach § 651l kündigen,
- den Reisepreis mindern und die sich nach § 651m BGB ergebenden Rechte geltend machen und
- Schadensersatz gemäß § 651n BGB oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB verlangen.
Verlangen Sie Abhilfe, hat der Reiseveranstalter den Reisemangel zu beseitigen.
2. Um diese Rechte geltend machen zu können, müssen Sie FRS Travel den Reisemangel unverzüglich anzeigen. Die notwendigen Kontaktdaten hierfür finden Sie auf Ihren Vouchern. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung einer solchen Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, sind Sie nicht berechtigt, die sich aus § 651m BGB ergebenden Rechte geltend zu machen oder Schadensersatz nach § 651n BGB zu verlangen. Einer Mängelanzeige bedarf es dann nicht, wenn FRS Travel die Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe notwendig ist.
3. Ferner kann FRS Travel die Abhilfe trotz Mängelanzeige verweigern, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
4. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm von Ihnen bestimmte angemessene Frist verstreichen lassen hat, ohne Abhilfe zu leisten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen der §§ 651 l Absatz 1, 651k Absatz 2 Satz 2 BGB.
5. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden FRS Travel nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
§ 11 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
1. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlange, es sei denn, der Reisemangel
a. ist von Ihnen verschuldet,
b. ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist, noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder
c. durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden ist.
Sie können auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
2. Die Haftung von FRS Travel ist für solche Schäden, die keine Körperschäden sind – dies beinhaltet ebenfalls die Haftung für Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten - und nicht schuldhaft durch den Reiseveranstalter herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
3. Insoweit für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sich FRS Travel Ihnen gegenüber hierauf berufen.
4. Der Reiseveranstalter hafte nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit „Fremdleistungen“ – d.h. Leistungen, die lediglich vermittelt oder von Dritten durchgeführt werden (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) – sofern diese Leistungen eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, sodass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages sind und diese Dritten nicht Erfüllungsgehilfen für FRS Travel sind.
§ 12 Verjährung, Abtretung
1. Ihre in § 10 Ziffer 1 und § 11 Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in 2 (zwei) Jahren ab dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
2. Für die übrigen Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 (drei) Jahren gemäß § 195 BGB. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.
3. Eine Abtretung von möglichen Ansprüchen, die Sie gegen FRS Travel haben, ist ausgeschlossen.
§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
1. FRS Travel informiert Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes. Darüber hinaus unterrichtet Sie der Reiseveranstalter ebenfalls über ungefähre Fristen, die für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa erforderlich sind. Sie sind jedoch selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, erforderliche Impfungen und das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Da Zoll- und Devisenvorschriften in verschiedenen Ländern streng gehandhabt werden, empfiehlt FRS Travel Ihnen, sich hierüber genau zu informieren und die Vorschriften unbedingt zu befolgen.
2. Ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder Personalausweis genügt, können Sie den Vorabinformationen entnehmen. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweisdokument/Pass eine ausreichende Gültigkeitsdauer für die Reise hat.
3. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen von Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn FRS Travel hat sie unzureichend oder falsch informiert. Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, haftet FRS Travel nicht. Die Erlangung von Visa beträgt ca. 8 (acht) Wochen.
§ 14 Allgemeines
1. Informationen zu Ihren personenbezogenen Daten sowie die Datenverarbeitung und -nutzung erhalten Sie auf einem gesonderten Informationsblatt zusammen mit den Vorabinformationen. Beachten Sie hierfür das Informationsblatt „FRS Travel GmbH Datenschutzerklärung“.
2. FRS Travel beteiligt sich nicht am Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und nutzt auch nicht die von der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform).
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der vorliegenden Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.